Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Zustimmung des Rats der Europäischen Union zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden große Unternehmen zu zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Zur Konkretisierung der geforderten umfangreichen Berichtsinhalte sind EU-Standards vorgesehen, die sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die schrittweise Ausweitung der Berichtspflichten beginnt bereits mit dem Berichtsjahr 2025 und „trifft“ Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme.
Im Rahmen des Kurzseminars erhalten Sie praxistaugliche und konkrete Handlungsempfehlungen für einen gelingenden Einstieg in die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Sie erhalten einen Überblick über die bislang vorliegenden 12 Standardentwürfe. Diese sollen bis Juni 2023 durch die Kommission verabschiedet werden.
Ziel:
In diesem Seminar bekommen Sie Empfehlungen, welche Schritte im Rahmen Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. ESRS zu gehen sind und wie Sie sich jetzt „auf den Weg machen“ können.
Zielgruppe:
Der Seminar richtet sich an alle angehenden Berichterstatter/innen, Führungskräfte, Managementsystembeauftragte, CSR- / Nachhaltigkeitsbeauftragte
Themen:
Rahmenwerke und Standards:
Corporate Social Responsibility Directive (CSRD)
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Inhalte des Trainings:
Einführung in die CSRD und die ESRS
Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Voraussetzungen und kritische Erfolgsfaktoren der Berichterstattung
Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung
Prüfpflichten
Beispiele aus der Praxis
Ort:
Auguststr. 88, 26121 Oldenburg
Preis:
299,00 € zzgl. MwSt