Wirksam arbeiten by ecco

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - EMAS oder ISO 50001

Erstberatung, Bestandsaufnahme und Zertifizierungsberatung zur EMAS und DIN EN ISO 50001:2018 – Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur Compliance und die Anforderungen des EnEfG umzusetzen!

Unsere Dienstleistungen im Rahmen des Energieeffizienzgsesetzes (EnEfG)

  • Erstberatung: Dies ist unser erstes Treffen, in dem wir grundlegende Informationen und Ratschläge austauschen. Es ist wie ein Einführungsgespräch, in dem wir herausfinden, was Sie brauchen und wie wir Ihnen helfen können.

  • Bestandsaufnahme: Dies ist der Prozess, in dem wir einen genauen Blick auf Ihre aktuelle Situation werfen. Wir schauen uns alle relevanten Aspekte an, um ein klares Bild davon zu bekommen, wo Sie stehen und was wir verbessern können.

  • Zertifizierungsberatung: Dies ist der Service, bei dem wir Sie durch den Zertifizierungsprozess begleiten. Wenn Sie eine Zertifizierung anstreben, helfen wir Ihnen dabei, die Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen. Es ist wie ein persönlicher Leitfaden, der Sie durch den gesamten Prozess führt.

  • Durchführung von Audits: Wir führen gründliche Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Praktiken und Prozesse den festgelegten Standards entsprechen.

  • Begleitung von Managementsystembewertungen: Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr Managementsystem bewertet wird. Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihr System den Standards entspricht.

  • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI-Methode).

Energiemanagement - Unser Ansatz

Der ecco Ansatz

Wir sind überzeugt: Der ganzheitliche ecco Ansatz aus Führung, Kultur und Struktur führt Organisationen zu mehr Erfolg. Dabei sind gute Führung und eine menschen- und leistungsorientierte Unternehmenskultur die Grundlage für das professionelle Engagement von Mitarbeitenden und somit für den Erfolg und die Resilienz von Unternehmen.

Energiemanagement - Tipps und Tricks

Sie brauchen wirksame Tipps oder Tricks?
Hier gibt’s etwas für Ihren Ideen- und Werkzeugkasten.

Die wichtigsten Begriffe erklären wir für Sie in unserem Glossar:

Karsten Uphoff

Mail: uphoff@ecco.de

Laureen Pahl

Mail: pahl@ecco.de

Meike Cordts

Mail: cordts@ecco.de

Jens Heinemann

Mail: heinemann@ecco.de

Ihre Ansprechpartner/innen

Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das vom Bundestag am 21. September 2023 beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und klare Ziele für die Reduzierung des Energieverbrauchs festzulegen.

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 soll der Bund durch von ihm erlassenen Maßnahmen die Einsparung von jährlich mindestens 45 TWh Endenergie bewirken (also nicht selbst einsparen, sondern durch Gesetze etc. „anreizen“). Jeder Sektor soll in angemessener Weise hierzu beitragen. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz und hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Sektoren und Unternehmen in Deutschland.

Anforderungen des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind u.a.:

    • Voraussetzung: Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh

    • Pflicht: Zertifizierung Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 ODER Umweltmanagementsystem EMAS

    • Voraussetzung: Gesamtendenergieverbrauch > 2,5 GWh; binnen 3 Jahren

    • Pflicht: Erstellung von Umsetzungsplänen für alle als wirtschaftlich identifizierten Energieeinsparmaßnahmen (aus EnMS, UMS oder Energieaudit).

    • Weitere Pflichten: Bestätigung der Vollständig- und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne vor der Veröffentlichung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor. Auf Anfrage des BAFA: Nachweis der Bestätigung durch elektronische Vorlage.

    • Erfassung der Energiezufuhr und -abfuhr, der Prozesstemperaturen, der Abwärme führenden Medien sowie der technisch vermeidbaren und technisch nicht vermeidbaren Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und Bewertung der Umsetzbarkeit von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.

    • Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.

    • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI-Methode). 

Die Einhaltung der Verpflichtungen nach §8 und §9 wird durch Stichprobenverfahren vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nachgewiesen. Dabei gibt das BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) an, welche Informationen bei einer Stichprobenkontrolle angegeben werden müssen. Auch konkretisiert das BAFA die jeweiligen Bußgeldvorschriften. So kann es bei Nichtbeachtung der §8 und §9 des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zu Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 € kommen. Auch wenn Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme nicht richtig, unvollständig oder verspätet eingeführt werden, wird dies mit Bußgeldern bestraft.

Eine Gegenüberstellung der Eco Management and Audit Scheme (EMAS) und DIN EN ISO 50001

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert im Ergebnis die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsysteme gemäß Eco Management and Audit Scheme (EMAS) oder DIN EN ISO 50001:2018. Beide Managementsysteme basieren auf dem Ansatz der Verbesserung durch das Durchlaufen des Deming Regelkreises mit den Phasen Planung, Umsetzung, Überprüfung und Verbesserung (PDCA-Regelkreis). Beide Standards fordern zudem, dass die Gesamt-Verantwortung bei der Geschäftsleitung liegt und ein risikobasierter Ansatz unterstützt wird.

Die DIN EN ISO 50001:2018 ist eine internationale Norm für Energiemanagementsysteme, die 2011 eingeführt wurde. Energiemanagementsysteme zielen darauf ab, die Energieeffizienz systematisch und fortlaufend zu verbessern. Der Fokus des Systems liegt also eindeutig auf dem Thema Energie. Ein systematisches Energiemanagement beruht dabei auf der Erfassung der Energieflüsse in der jeweils betrachteten Organisation (Energieträger/ -quellen, Energieeinsatz) und einer Bewertung der Energieeffizienz der für den gesamten Energieverbrauch bedeutsamen Anlagen, Einrichtungen und Prozesse/Tätigkeiten (= Significant Energy User). Organisationen mit einem Zertifikat nach DIN EN ISO 50001:2018 haben zudem eindeutig nachzuweisen, dass sie Energie einsparen und ihre energetische Leistung verbessern.

Ein direkter Vergleich

Scope / Umfang:

  • Direkte Adressierung von energetischen Aspekten

  • Bereitet die Scopes 1 und 2 im Kontext CO2- Bilanzierung vor.

Kommunikation / Berichterstattung:

  • Keine externe Kommunikation erforderlich

  • Bereitet in erster Linie auf ESRS E1 Klimaschutz (Berichtspflichten) vor

Beteiligung der Mitarbeitenden / Personalaufwand:

  • Schulungen und Trainings zur Schärfung von Bewusstsein zu energetischen Aspekten

Auditierung / Zertifizierung:

  • Zertifizierung gemäß ISO-Normenreihe

  • Jährliche externe Auditierung

Mess- und Überwachungstechnik:

  • Explizite Forderung nach Messkonzeption und Planung der Energiedatensammlung; Zum Start ggf. Investitionen in Mess- und Überwachungstechnik (an der die Organisation ohnehin gerade arbeitet)

  • Umfangreiche Energiedaten ermöglichen vermutlich stärkere Energieeinsparungen.

Das Eco Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein europäisches Umweltmanagementsystem, das Unternehmen dabei unterstützt, Ressourcen effizient zu nutzen und einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Der Fokus dieses Systems ist also wesentlich breiter gefasst. Es deckt alle Umweltaspekte ab, vom Energieverbrauch bis hin zu Abfall und Emissionen und zielt darauf ab, die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Zudem verpflichtet es die teilnehmende Organisation, alle einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere die Gesundheit und Sicherheit des Menschen betreffend) zu erfüllen. Die Einführung von EMAS beginnt mit einer ersten eigenen Untersuchung, der Umweltprüfung, und nachfolgenden, wiederkehrenden Umweltbetriebsprüfungen. In einer Umwelterklärung berichtet die Organisation öffentlich über die umweltrelevanten Tätigkeiten und Daten zur Umwelt. Bestandteil eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sind zudem die Anforderungen der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001.

Ein direkter Vergleich

Scope / Umfang:

  • Adressiert diverse umweltrelevante Themen

  • Neben Umwelt- auch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Die ISO 14001 ist ebenfalls umzusetzen (Anhang EMAS)

Kommunikation / Berichterstattung:

  • Externe Berichterstattung erforderlich (Umwelterklärung).

  • Offener Dialog mit externen Stakeholdern gefordert

  • Bereitet umfassender auf CSRD/ESRS vor, da mehr Datenpunkte erfasst werden

  • Die Umwelterklärung kann Teil der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung sein

  • Bietet Privilegierungen für EMAS-Organisationen

Beteiligung der Mitarbeitenden / Personalaufwand:

  • Aktive Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter am Ziel- und Maßnahmenbildungsprozess

Auditierung / Zertifizierung:

  • Ein zugelassener Umweltgutachter validiert die Umwelterklärung und verifiziert die Umsetzung des Managementsystems.

  • Spezielle Umweltgutachter gefordert (Wenige ausgebildet)

  • jährliche Auditierung des Systems durch Umweltgutachten

Mess- und Überwachungstechnik:

  • Keine Forderung nach SEU-bezogener Messkonzeption und Installation von Messtechnik. Aber Forderung nach Umweltbilanzierung der Schlüsselindikatoren.