Die neuen Anforderungen der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was ist neu bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Europäische Union schreitet im Green Deal voran und verpflichtet viele Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unlängst ist u.a. die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) in Kraft getreten. Danach werden Unternehmen zukünftig verschiedene Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung (die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS) einhalten müssen. Um in Konformität mit den ESRS zu berichten, müssen Unternehmen bis zu 150 qualitative und quantitative Leistungsindikatoren (KPIs) berichten.
Bisher war es Unternehmen überlassen, die Art und (Veröffentlichungs-) Weise der Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen. Die zu berichtenden Themen sind nun verpflichtend im Prozess einer Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der „doppelten Wesentlichkeit“ zu beurteilen und auszuwählen. Dadurch sollen sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt (Inside-out), als auch die möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen selbst (Outside-in) adressiert werden.
Für welche Unternehmen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant und welche Kriterien gibt es?
Unternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie zwei von drei CSRD-relevanten Kriterien erfüllen: Sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeitende, haben ein Umsatz von mehr als 40 Mio. € und/oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. €.
Welche zeitlichen Vorschriften gibt es?
Die Anwendung der Vorschriften und damit die Berichtspflicht erfolgt in 3 Stufen, ab dem:
01.01.2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen (die erste Berichterstattung hat im Folgejahr 2025 zu erfolgen)
01.01.2025 für alle große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen (die erste Berichterstattung hat im Folgejahr 2026 zu erfolgen)
01.01.2026 für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen (die erste Berichterstattung hat im Folgejahr 2027 zu erfolgen)
Welche Angaben und Informationen gebraucht?
Der Richtlinie folgend haben Unternehmen nun Angaben in den ESG-Bereichen – Umwelt, Soziales und Governance zu machen. Im Umweltbereich werden Unternehmen bspw. dazu aufgefordert, Informationen über Aspekte des Klimaschutzes, der Biodiversität und über Aktivitäten der Kreislaufwirtschaft offenzulegen. Die sozialen Themen betreffen unter anderem die eigenen Mitarbeitenden, aber auch Mitarbeitenden entlang der Wertschöpfungskette. Im Ergebnis werden Unternehmen damit u.a. verpflichtet, Angaben über ihren CO₂-Fußabdruck und zu Zielen und Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in ihren Lagebericht aufzunehmen.
Noch ist (etwas) Zeit, um die richtige Voraussetzungen zur Einhaltung der CSRD zu schaffen und eigenen Stakeholdern eine glaubwürdige und qualitätsvolle Nachhaltigkeitsberichterstattung zu präsentierten.
Sie haben Fragen zu den neuen Anforderungen der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu Karsten Uphoff unter uphoff@ecco.de auf.