Die neue Maschinenverordnung tritt ab 2027 in Kraft
Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft – doch was bedeutet das für die betroffenen Unternehmen? Welche neuen Vorgaben werden in Zukunft relevant und bis wann haben betroffene Unternehmen Zeit, ihre internen Prozesse und Verfahren anzupassen?
Was ist die Maschinenverordnung?
Die neue EU-Maschinenverordnung ist ein Regelwerk zur Maschinensicherheit innerhalb der EU. Es enthält Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinenprodukten. Damit adressiert die Verordnung vor allem die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinenprodukten. Weiterhin definiert die Verordnung Anforderungen für den freien Warenverkehr von Maschinenprodukten in der EU.
Warum gibt es eine neue Maschinenverordnung?
Die EU-Kommision hat die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG überarbeitet. Ziel war es, die Richtlinie in eine in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende Europäische Verordnung zu überführen. Eine Verordnung ist im europäischen Kontext im Gegensatz zu einer Richtlinie unmittelbar wirksam.
Außerdem haben neue technologische Entwicklungen wie z. B. Künstliche Intelligenz, Autonomie und Vernetzung bei der Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie Berücksichtigung gefunden.
Welche Unternehmen sind von der Maschinenverordnung betroffen?
Die Maschinenrichtlinie ist gültig für Maschinen und unvollständige Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ihre Vorgaben betreffen alle, die mit Maschinen zu tun haben: Konstrukteure, Entwickler, Hersteller, Planer, aber auch Importeure, Verkäufer, Vermieter und die Inverkehrbringer.
Wann tritt diese in Kraft?
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird am 19. Juli 2023 in Kraft treten und nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren zwingend anzuwenden sein. Bis dahin werden für Maschinen möglicherweise zusätzlich bereits die neuen Anforderungen der europäischen KI-Verordnung gelten.
Was ändert sich im Wesentlichen?
Die wichtigsten Änderungen der Maschinenverordnung betreffen den Bereich der Cybersecurity. Durch die fortschreitende Digitalisierung sind neue Sicherheitsrisiken entstanden, die mit der neuen Maschinensicherheitsverordnung angegangen werden sollen.
Weiterhin wird der Begriff der „wesentlichen Änderung“ auf der europäischen Ebene eingeführt. Genaue Auswirkungen und Auslegungen dieser Änderungen sind aktuell noch nicht final absehbar. Zusätzlich ist eine weitere wichtige Änderung die verpflichtende Konformitätsbewertung für sechs Produktkategorien durch eine benannte Stelle. Dies ist insbesondere für Maschinen mit einem besonders hohen Risiko, wie beispielsweise Fahrzeughebebühnen oder selbstlernenden Maschinen, der Fall.
Auch der Anwendungsbereich der MVO wurde erweitert. Die neue Verordnung erfasst nunmehr die gesamte Lieferkette und nennt konkrete Verpflichtungen für alle Marktbeteiligten. Damit müssen sich in Zukunft beispielsweise auch Händler von Maschinen und von Gebrauchtmaschinen stärker mit der Sicherheit ihrer Maschinen auseinandersetzen. Auf der anderen Seite bringt die Maschinenverordnung auch Erleichterungen. So sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten für Maschinenhersteller durch die Möglichkeit zur Digitalisierung von Montage- und Betriebsanleitungen sowie der EU-Konformitätserklärung deutlich reduziert werden.
Was sollten Sie bereits jetzt tun, wenn Sie betroffen sind?
Die Verordnung wird ab dem 20. Januar 2027 („Stichtag“) anwendbar sein, sprich 42 Monate nach Inkrafttreten. Allen Akteuren – v.a. Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Händler, Betreiber – bleibt Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Zum Stichtag indes gilt es die neuen Bestimmungen vollständig zu erfüllen. Das heißt: Unternehmen sollten sich frühzeitig vor dem Stichtag mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Die Erstellung der Dokumentation und Zertifizierungen nach den neuen Regelungen ist zeitintensiv.
Eine Hilfestellung kann der Leitfaden der IHK Bodensee – Oberschwaben sein, den Sie hier finden:
Leitfaden zur neuen Maschinenverordnung - IHK Bodensee-Oberschwaben