Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liegen vor
Die EU-Kommission hat am 31.7.2023 das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit sind nun erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt. Diese sind bei der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) von den dort verpflichteten Unternehmen zwingend zu beachten.
Was ist European Sustainability Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards decken das gesamte Spektrum an Umwelt-, Sozial- und Themen der Unternehmensführung ab, einschließlich Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte. Sie bieten Informationen für Investoren, um die Auswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, auf Nachhaltigkeit zu verstehen und sind verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ESRS – Wer ist berichtspflichtig?
Die EU-Kommission hat am 31.7.2023 das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit sind nun erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. EU-Unternehmen müssen ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, wenn sie zwei von drei CSRD-relevanten Kriterien erfüllen. Diese sind die Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitenden, ein Umsatz von mehr als EUR 40 Mio und/oder eine Bilanzsumme von mehr als EUR 20 Mio.
Die Delegierte Verordnung – und damit die ESRS – gilt ab dem 01.01.2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Zudem greift die gestaffelte Erstanwendung der CSRD. Wir empfehlen natürlich sich rechtzeitig mit den neuen Berichtspflichten auseinander zu setzen und bereits ein Jahr vor der eigentlichen Berichtspflicht einen ersten „Testbericht“ auf den Weg zu bringen.
Wozu muss ich berichten?
Die finalen Standards und verpflichteten Berichtsinhalte liegen bereits in 23 Sprachversionen vor – natürlich auch deutscher Sprache. Diese und auch die Rückmeldungen zur Konsultation sind hier abrufbar: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (europa.eu).
Insgesamt umfassen die Standards 82 Angaben (Disclosure requirements) mit 127 Kennzahlen, in den Zusammenhängen:
Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
Wasserverbrauch und -management
Abfall- und Recyclingquoten
Lieferkette und Lieferantenmanagement
Engagement und Entwicklung der Mitarbeitenden
Soziale Auswirkungen
Wo unterscheiden sich die ESRS und GRI?
Angesichts der großen inhaltlichen Überschneidungen und der strengen Berichterstattungspflichten bieten die ESRS als rechtsverbindliche Standards im Vergleich zum GRI einige Neuerungen. So setzen die ESRS deutlich engere Regeln für die Art und Weise der Berichtsveröffentlichung. Nach ESRS muss der Nachhaltigkeitsbericht zudem als eigenständiger und zusammenhängender Teil des Lageberichts veröffentlicht werden. Überdies ist auch die Gliederung des Berichts in den ESRS vorgegeben.
Mehr Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Sie haben Fragen zu den Anforderungen der Europäischen Union in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu
Karsten Uphoff unter uphoff@ecco.de auf.